Informationen zur Notgruppe während des vorübergehenden Unterrichtsausfalls aufgrund des Coronavirus
In Abweichung zu den bisherigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notfallbetreuung an der Schule und an der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) gilt ab 27. April 2020 Folgendes: Das Betreuungsangebot darf bereits in Anspruch genommen werden, soweit und solange ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der…
Weiterlesen