Die Beratungslehrkraft hat wichtige unterstützende und beratende Aufgaben, gegenüber dem Kindern, sowie den Erziehungsberechtigten. Hier sind einige ihrer Hauptaufgaben:

  1. Beratung bei der Schullaufbahnwahl: Die Beratungslehrkraft hilft bei der Entscheidung über den weiteren Bildungsweg, die Wahl von Fächern und Kursen sowie bei der Planung von schulischen Abschlüssen. Dazu gehören der Übertritt auf den M-Zug oder in die P-Klasse.
  2. Durchlässigkeit zwischen Schularten: Sie berät in Fragen der Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Schularten und innerhalb der Ausbildungsrichtungen einer Schulart.
  3. Diagnose im Bereich unterschiedlichster schulischer Probleme und Beratung über mögliche Fördermaßnahmen: Dazu gehört u.a. die Diagnose einer Legasthenie oder einer Konzentrationsschwäche und die Vorschläge über geeignete Maßnahmen.
  4. Beratung bezüglich außerschulischer Einrichtungen: Dazu gehören Ergotherapeuthen, Logopäden, Fachärzte und Therapeuten

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie dies auch im Bayern.Recht nachlesen.
Bürgerservice – 2. Aufgaben der Beratungslehrkraft (gesetze-bayern.de)

Liebe Eltern,
da Beratungslehrkräfte der Schweigepflicht unterliegen, können Sie sich jederzeit mit ihnen über Schulprobleme aller Art austauschen und beraten lassen. Sie entscheiden welche Information an wen weitergegeben werden dürfen. Frau Schuster, die zuständige Beratungslehrkraft an unserer Mittelschule hat immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen.

Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten

Beratungslehrkraft Sabine SchusterStephan Rothenbacher
Zuständig für– Leonhard-Wagner-Mittelschule Schwabmünchen
– Grundschule Graben
– St.-Ulrich-Grundschule Schwabmünchen
– NN
Kontaktmöglichkeittelefonisch über das Sekretariat der Leonhard-Wagner-Mittelschule:
08232 96420
telefonisch über das Sekretariat der Leonhard-Wagner-Mittelschule:
08232 96420
per Mail unter: srothenbacher@lwms.info

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